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Güterkraftverkehrsunternehmen, die mautpflichtige Nutzfahrzeuge über 3,5 t tzGM eingesetzt haben (auch im Werkverkehr), können für unsere Seminare und Einzelschulungen BALM-Fördermittel in Anspruch nehmen: bis zu 70% der Seminarkosten werden erstattet!
Auch 2027 können BALM-Fördergelder beantragt werden:
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